Kriterien · Vergabe · Fragen
Fünf Voraussetzungen, mehr braucht es nicht.
Um das Label «Gedruckt in Basel» zu nutzen, muss ein Betrieb die folgenden Punkte erfüllen. Sie werden vor der Vergabe geprüft und danach periodisch bestätigt.
- 01 Standort. Der Betrieb hat seinen Sitz und seine Produktionsstätte in Basel-Stadt.
- 02 Druck vor Ort. Der eigentliche Druckprozess – Offset-, Digital-, Gross- oder Siebdruck – findet nachweislich im eigenen Betrieb statt.
- 03 Weiterverarbeitung vor Ort. Auch Falzen, Binden, Schneiden und Veredeln erfolgen am Basler Standort oder bei einem ebenfalls lokal ansässigen Partnerbetrieb.
- 04 Transparenz. Der Betrieb ist bereit, die Herkunft seiner Produktion auf Anfrage offenzulegen.
- 05 Faire Arbeitsbedingungen. Der Betrieb hält sich an die geltenden schweizerischen Arbeits- und Sozialstandards.
so läuft die Vergabe
Anfrage einreichen
Interessierte Betriebe melden sich per E-Mail mit kurzen Angaben zu Standort, Verfahren und Weiterverarbeitung.
Prüfung durch das Gremium
Ein unabhängiges Gremium prüft, ob die fünf Kriterien erfüllt sind, und entscheidet über die Aufnahme.
Nutzungsrecht erhalten
Nach positiver Prüfung darf der Betrieb das Label kostenlos auf der eigenen Website, auf Drucksachen und in der Kommunikation verwenden. Dazu gibt es die Logodateien und kurze Anwendungsrichtlinien.
Periodische Bestätigung
Die Berechtigung wird in regelmässigen Abständen überprüft, damit sichergestellt bleibt, dass die Kriterien weiterhin erfüllt sind.
das Zeichen
Das Label besteht aus zwei gleich hohen Feldern in einem gemeinsamen schwarzen Rahmen: links «gedruckt in» in weisser Serifenschrift auf schwarzem Grund, rechts «Basel» in schwarzer, fetter Grotesk auf weissem Grund.
Der Kontrast der beiden Felder steht sinnbildlich für Handwerk – Serife, Tradition – und Klarheit: Grotesk, Basel als Absender.
Teilnehmende Betriebe erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Logodateien sowie kurze Anwendungsrichtlinien zu Mindestgrösse, Freiraum und zulässigen Hintergründen.
häufige Fragen
Ein Label für Druckereien, die ihre Produkte vollständig in Basel-Stadt herstellen – vom Druck bis zur Weiterverarbeitung. Es zeigt Auftraggeberinnen und Auftraggebern auf einen Blick, dass ein Druckerzeugnis tatsächlich aus der Region stammt.
Die Vergabe und Prüfung erfolgt durch ein unabhängiges Gremium. Es prüft, ob ein Betrieb die Kriterien erfüllt, und entscheidet über die Aufnahme ins Label.
Sitz in Basel-Stadt, Druck und Weiterverarbeitung nachweislich am eigenen Standort, Transparenz über die Herkunft der Produktion und Einhaltung der geltenden schweizerischen Arbeits- und Sozialstandards.
Nein. Die Nutzung des Labels ist für teilnehmende Betriebe kostenlos.
Über die Seite «Label beantragen». Nach kurzen Angaben zu Standort, Verfahren und Weiterverarbeitung prüft das Gremium den Antrag. Bei positivem Entscheid erhalten Sie die Logodateien sowie die Nutzungsrichtlinien.
Der Zeitrahmen wird zurzeit festgelegt und hier ergänzt, sobald er feststeht.
Beides zählt: Sowohl der Druck als auch die Weiterverarbeitung müssen in Basel-Stadt stattfinden – entweder im eigenen Betrieb oder bei einem ebenfalls lokal ansässigen Partnerbetrieb.
Wird ein wesentlicher Teil des Drucks oder der Weiterverarbeitung ausserhalb von Basel-Stadt produziert, erfüllt der Auftrag die Kriterien nicht und darf nicht als «Gedruckt in Basel» gekennzeichnet werden.
Weil Regionalität selbst der Nachhaltigkeitsbeitrag ist: Kurze Wege bedeuten weniger Transport und weniger Emissionen. Das Label setzt bewusst hier an, statt zusätzliche Umweltauflagen zu verlangen.
Die Berechtigung zur Nutzung wird periodisch überprüft, damit sichergestellt bleibt, dass die Kriterien weiterhin erfüllt sind.
Im Verzeichnis unter «Teilnehmende Druckereien». Dort sind alle geprüften Betriebe mit Kurzbeschrieb, Standort und Link zur eigenen Website aufgeführt.
Ja. Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Logodateien und dürfen sie gemäss den Nutzungsrichtlinien auf Website, Drucksachen und in der Kommunikation einsetzen.
Die Regelung dazu wird zurzeit festgehalten und hier ergänzt, sobald sie geklärt ist.
Ja, «Gedruckt in Basel» ist eine eingetragene Marke.